Die Immobilie liegt weit entfernt
Nutzung und Betreuung sind im Alltag schwer möglich und ein Verkauf wird erwogen.
Symbolbild
Wenn eine gut gemeinte Übergabe Fragen zur Immobilie auslöst
Eine geschenkte oder zur Übergabe vorgesehene Immobilie kann Freude bereiten und zugleich neue Verantwortung bringen. AWZ wird dort tätig, wo ein Verkauf oder ein neuer Immobilienwunsch entsteht; Schenkungs-, Steuer- und Vertragsberatung bleiben bei Fachstellen.
Für Eigentümer
Nicht jede übertragene Wohnung und nicht jedes Haus passt zum Wohnort, Alltag oder finanziellen Aufwand des Empfängers. Ein Verkauf kann als Immobilienentscheidung besprochen werden, ohne die familiäre Schenkung zu bewerten.
Nutzung und Betreuung sind im Alltag schwer möglich und ein Verkauf wird erwogen.
Größe, Zustand oder Lage entsprechen nicht der Lebenssituation des neuen Eigentümers.
Die Familie benötigt vor einer Immobilienentscheidung unabhängige rechtliche und steuerliche Beratung.
Der bisherige Eigentümer möchte die Immobilie verkaufen und die weitere Vermögensentscheidung getrennt treffen.
Besonderheit dieser Domain
Notariat, Rechts- und Steuerberatung sind für Schenkungsvertrag, Abgaben, Wohnrechte und familiäre Gestaltung zuständig. AWZ beschränkt sich auf Verkauf und Kaufwunsch rund um Immobilien.
Immobilie verkaufenWorum es fachlich geht
Ob Haus, Wohnung oder bebaute Liegenschaft: AWZ betrachtet Zustand, Nutzung, Eigentum und einen möglichen Verkauf. Die Schenkung selbst ist kein Maklerprodukt.
Ein Verkauf richtet sich nach der tatsächlichen Eigentumslage und den vorhandenen Unterlagen.
Vor einer Entscheidung werden rechtliche und steuerliche Folgen von den zuständigen Fachstellen behandelt.
Wenn die übertragene Immobilie nicht passt, kann ein davon getrennter Kaufwunsch beschrieben werden.
Für Kaufinteressenten
Wer die vorhandene Immobilie nicht selbst nutzen möchte, kann unabhängig davon Region und Art eines neuen Wohnwunsches mitteilen. Ein Tausch oder Verkauf wird nicht automatisch vorausgesetzt.
Immobilienwunsch mitteilenKurz beantwortet
Nein. Schenkung, Vertrag, Steuer und Wohnrechte gehören zu den zuständigen Fachstellen. AWZ behandelt einen möglichen Immobilienverkauf.
Ein Verkauf kann besprochen werden, wenn Eigentum, Rechte und erforderliche Entscheidungen dafür tatsächlich vorliegen.
Nein. Eine kurze Beschreibung der Immobilie und des gewünschten Immobilienwegs genügt für den ersten Kontakt.
Ja. Der neue Kaufwunsch wird als eigenes Anliegen aufgenommen und behauptet kein verfügbares Objekt.
Ein gemeinsamer Kontaktweg
Schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Immobilie, Ihrem Kaufwunsch oder Ihrem Interesse an einer Mitarbeit geht.
Persönlicher Kontakt
Dr. Hans Berger & Team